§30 - Erziehungsbeistandschaft
Was ist Erziehungsbeistand?
Die Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII ist ein
ambulantes Hilfeangebot für
Kinder und Jugendliche, die bei der Bewältigung von
Entwicklungsproblemen
Unterstützung benötigen. Dabei wird der junge Mensch unter
Einbeziehung seines
sozialen Umfelds individuell begleitet und gefördert.
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche, die vorübergehend oder auf längere Zeit
Unterstützung
bei ihrer persönlichen Entwicklung benötigen.
Unsere Leistungen
| ✅ Individuelle Begleitung und Beratung | ✅ Förderung der Persönlichkeitsentwicklung |
| ✅ Unterstützung bei schulischen Herausforderungen | ✅ Stärkung sozialer Kompetenzen |
| ✅ Krisenintervention und Konfliktlösung | ✅ Einbindung des familiären Umfelds |
Wie funktioniert die Zusammenarbeit?
| 1️⃣Erstkontakt & Kennenlernen |
| Wir lernen Sie und Ihr Kind kennen und besprechen den Hilfebedarf. |
| 2️⃣Zielsetzung |
| Gemeinsam definieren wir individuelle Ziele und entwickeln einen Förderplan. |
| 3️⃣Begleitung |
| Regelmäßige Treffen und kontinuierliche Unterstützung im Alltag. |
| 4️⃣Evaluation & Anpassung |
| Wir überprüfen regelmäßig die Fortschritte und passen die Hilfe an. |
Haben Sie Fragen zur Erziehungsbeistandschaft?
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
