§30
Erziehungsbeistand

§30 - Erziehungsbeistandschaft

Was ist Erziehungsbeistand?

Die Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII ist ein ambulantes Hilfeangebot für
Kinder und Jugendliche, die bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen
Unterstützung benötigen. Dabei wird der junge Mensch unter Einbeziehung seines
sozialen Umfelds individuell begleitet und gefördert.

Zielgruppe

Kinder und Jugendliche, die vorübergehend oder auf längere Zeit Unterstützung
bei ihrer persönlichen Entwicklung benötigen.


Unsere Leistungen

✅ Individuelle Begleitung und Beratung ✅ Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
✅ Unterstützung bei schulischen Herausforderungen ✅ Stärkung sozialer Kompetenzen
✅ Krisenintervention und Konfliktlösung ✅ Einbindung des familiären Umfelds

Wie funktioniert die Zusammenarbeit?

1️⃣Erstkontakt & Kennenlernen
      Wir lernen Sie und Ihr Kind kennen und besprechen den Hilfebedarf.
2️⃣Zielsetzung
      Gemeinsam definieren wir individuelle Ziele und entwickeln einen Förderplan.
3️⃣Begleitung
      Regelmäßige Treffen und kontinuierliche Unterstützung im Alltag.
4️⃣Evaluation & Anpassung
      Wir überprüfen regelmäßig die Fortschritte und passen die Hilfe an.

Haben Sie Fragen zur Erziehungsbeistandschaft?

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.